Widerrufsrecht
- Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht bei Online-Verträgen gemäß § 355 BGB besteht nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen nicht, § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.
- Kündigung und Stornierung
2.1 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit für die Dauer der vereinbarten Mietzeit und endet automatisch mit Ende des Rückgabetages. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (sogenanntes außerordentliches Kündigungsrecht).
2.2 Der Vermieter räumt jedoch dem Mieter das Recht ein, den Vertrag unter folgenden Maßgaben zu stornieren. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes durch die Stornierung ensteht eine Mindeststornogebühr von 100,00 €.
Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:
10% bei mehr als 90 Tage vor Mietbeginn
20% bei 31 – 90 Tage vor Mietbeginn
50% bei 15 – 30 Tage vor Mietbeginn
90% bei 14 Tage oder weniger vor Mietbeginn.
Kann Wohnmobil Explorer das Wohnmobil in der vereinbarten Mietzeit anderweitig vermieten, wird es die dadurch erzielten Einnahmen bzw. sonstigen ersparten Aufwendungen auf die Stornierungsgebühr anrechnen. Die Mindeststornogebühr bleibt in jedem Falle bestehen. Dem Mieter bleibt unbenommen nachzuweisen, dass Wohnmobil Explorer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.3 Die Stornierung hat in Schrift- oder Textform (Brief, E-Mail) gegenüber Wohnmobil Explorer zu erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Eingang bei Wohnmobil Explorer.
2.4 Wird das Wohnmobil vor dem vereinbarten Termin zurückgegeben, zahlt der Mieter den Mietpreis in voller Höhe, sofern der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann.
2.5 Wird das Wohnmobil nicht bzw. nicht rechtzeitig abgeholt und hat der Mieter den Vertrag nicht storniert, bleibt er zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet.Sofern der Mieter sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem vereinbarten Abholtermin mit Wohnmobil Explorer in Verbindung gesetzt hat, ist Wohnmobil Explorer berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Wohnmobil für den Vetragszeitraum weiter zu vermieten. Dies gilt auch wenn der Mieter die verspätete Abholung nicht zu vertreten hat.
Eine Schadensersatzpflicht von Wohnmobil Explorer für etwaige Folgeschäden des Mieters besteht nicht.